Aus unserer Chronik · 1733–1802
Herzog und
Goldener Apfel.
Ein herzogliches Gildebuch, zwei fürstliche Schützenkönige und ein besonderer Willkommensbecher: Spuren einer Zeit, in der Stadtgeschichte und Gildeleben eng zusammengehörten.

Mut für einen Neubeginn
Die Bürgerschaft nimmt das Vogelschießen wieder auf.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts war das Neustädter Vogelschießen für längere Zeit zum Erliegen gekommen. Das zugehörige Silber lag in Lübeck im Pfand. Eine herzogliche Verfügung von 1729 sah vor, es wieder auszulösen, ohne die Stadtkasse auf einmal zu stark zu belasten.
Am 27. April 1733 beschlossen Vertreter der Bürgerschaft im Rathaus, das Fest erneut auszurichten. Aus jedem Quartier waren vier Bürger beteiligt. Zugleich wurden Vorsteher und Offiziere bestimmt. Eine Liste vom 1. Juni nennt 41 Personen, die tatsächlich mitschießen wollten. Bürgermeister Vollrat Ehrig lud den Herzog ein: Das Vogelschießen sollte wieder zu einem gemeinsamen Ereignis für die Stadt werden.
2. Juli 1733
Rosa Seide, goldene Initialen und verbindliche Regeln.
Herzog Karl Friedrich unterzeichnete die neue Gildesatzung in Oldenburg mit seinem lateinischen Namen „Carolus Fridericus“. Das Gildebuch war in rosa Seide gebunden; Krone und herzogliches Namenszeichen schmückten den Einband in Gold.
Gleich der erste Artikel erlaubte, die frühere Neustädter Schießgilde wieder in Gang zu bringen. Zugleich gab er eine Sicherheitsregel vor: Künftig sollte von einer Scheibe statt von der Vogelstange geschossen werden. Der Herzog behielt sich die Leitung vor. Bürger und Angehörige des Hofes bildeten eigene Kompanien; Vorsteher aus Rat und Bürgerschaft führten die Geschäfte.
Die Satzung bestimmte nicht nur das Schießen, sondern auch Ausmarsch, Festmahl und Zusammenleben. Eine neue Gildelade wurde angefertigt, grün gestrichen und mit dem herzoglichen Namen in Gold versehen. Auch die Unterstützung Bedürftiger gehörte zum Fest.

Ein Willkommen mit Geschichte
Der Goldene Apfel.
Der Willkommensbecher gehörte bereits zu den Regeln von 1733. Wer erstmals in der Gilde erschien, sollte daraus zum Willkommen trinken. Selbst der sorgsame Umgang mit dem kostbaren Gefäß war in der Satzung geregelt.
Der sogenannte Apfel ist ein teilvergoldeter Silberpokal mit Deckel in der Form einer mehrteiligen Frucht. Seine Gestaltung verbindet kunstvolles Handwerk mit einem gemeinschaftlichen Ritual: Ein neues Mitglied wird in den Kreis der Gilde aufgenommen.
Die Chronik vermutet, dass Herzog Karl Friedrich den Becher stiftete. Sie zieht auch eine Verbindung zum russischen Brautschatz seiner Gemahlin in Betracht. Beides ist als Vermutung überliefert und kein gesicherter Herkunftsnachweis. Gerade diese Unterscheidung gehört zu einem sorgfältigen Blick auf unsere Geschichte.
Ein Willkommensritual macht Zugehörigkeit erlebbar. Der Apfel steht deshalb nicht allein für den Wert eines Silberstücks, sondern für Aufnahme, Gemeinschaft und das Weitergeben von Tradition.
1733 und 1738
Zwei Fürsten als Neustädter Schützenkönige.
1733 nahmen neben den 41 Bürgern auch 28 Personen aus dem höfischen Umfeld am Schießen teil. Schützenkönig wurde der Herzog. Am alten silbernen Papagoi ließ er ein goldenes Schild mit seinen Initialen CF und dem Wahlspruch anbringen, der sinngemäß für fromm, gerecht und ehrsam steht.
Die Teilnehmerunterlagen nennen daneben auch Claus Jürgens ausdrücklich als König. Die Chronik lässt offen, wie diese Nennung einzuordnen ist. Eine eindeutige Auflösung des Widerspruchs ist damit nicht überliefert.
Beim nächsten Vogelschießen am 27. August 1738 wurde Karl Peter Ulrich, der zehnjährige Sohn des Herzogs, Schützenkönig. Später bestieg er als Peter III. den russischen Zarenthron. Eine Neustädter Gildegeschichte erhält so eine Verbindung zur europäischen Geschichte.
Regeln und Gemeinschaft
Tradition lebt, indem sie weitergetragen wird.
Gildebuch, Papagoi und Willkommensbecher zeigen unterschiedliche Seiten derselben Gemeinschaft: verbindliche Regeln, ein öffentliches Fest und die persönliche Aufnahme neuer Mitglieder. Die Chronik erzählt dabei von Neubeginn ebenso wie von Spannungen und Veränderungen.
Auch die Satzung von 1802 verband das Vergnügen mit einem gemeinnützigen Gedanken. Das Fest sollte nicht allein der Geselligkeit dienen, sondern auch bedürftige Bürger unterstützen. Der Blick zurück macht verständlich, warum Tradition für unsere Gilde mehr bedeutet als die Wiederholung eines Festablaufs.
Grundlage: J. H. Koch, Chronik der Neustädter Schützengilde 1244–1994, insbesondere S. 40–44, 51–52 sowie die historischen Satzungen im Anhang. Für die Website neu aufbereitet. Historische Abbildungen aus der Chronik.
